Geschichte der KMFG
1971 wurde unter dem damaligen Präsidenten Helmuth Schmidt und einiger Mitstreiter mit viel Idealismus und Mut eine gemeinnützige Gesellschaft gegründet, die das Lebenswerk des späteren Namensgeber Konrad Morgenroth fortsetzen sollte.
Zu damaliger Zeit lag die zahnärztliche Versorgung von Menschen mit Behinderung im Argen und bestand im Wesentlichen in großzügigen Extraktionen. Aus heutiger Sicht kann man die ehemaligen Aussagen und Therapieempfehlungen nur als menschenunwürdig bezeichnen.
Gründliche Diagnostik, Planung, Therapie, umfassende Sanierung, regelmäßiges Recall, Prävention oder Prophylaxe war für die Behandlung von Menschen mit Behinderung ein Fremdwort.
Fortbildung, Tumorforschung und die zahnärztliche Behandlung von Menschen mit Behinderung war das Grundanliegen der KMFG. Später wurde die Aufgabe um die Rehabilitation von Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten erweitert.
Die Tumorforschung wurde bis heute überwiegend in einer finanziellen Förderung verwirklicht. Zuschüsse für Großgeräte, Hilfsmitteln für Grundlagenforschung, Mitfinanzierung langfristiger Projekte und Studien und die Auszeichnung wichtiger und zukunftsweisender wissenschaftlicher Arbeiten sind immer noch Wegweisend.
Hingegen stand der Bereich der zahnärztlichen Versorgung in der Diskussion und im Handlungsspektrum. Hier musste die KMFG selbst aktiv werden. Das Ziel war, ein möglichst flächendeckendes Netz von Behandlungsmöglichkeiten zu schaffen, sei es in Kliniken, Behinderteneinrichtungen oder in Praxen.
Gleichzeitig wurden die fachlichen Erkenntnisse in Wissenschaft und Praxis vertieft und erweitert. Dank vieler forschender, lehrender und praktizierender Kollegen/Innen und der großzügigen Mithilfe von Klinikträgern ist ein befriedigendes Ergebnis gelungen.
Erwähnenswert ist, dass unter dem damaligen Landesminister Werner Figgen in Siegen und Lünen 1973 die ersten beiden Behandlungsplätze aus Landesmitteln realisiert werden konnten. 1974 konnte die KMFG selbst erstmals eine Behandlungseinrichtung einweihen.
In den darauffolgenden Jahren wurden Schritt für Schritt weitere Behandlungsmöglichkeiten geschaffen. Im Jahr 2014 waren im Kammerbereich Westfalen-Lippe 16 Kliniken und 111 Behandlern, die sich im Einzelnen oder in Praxisgemeinschaften ausdrücklich um die zahnärztlichen Patienten kümmern.
Stets abgelehnt wurde die Übernahme von Behandlungskosten oder Arbeitgeberfunktionen, ebenso die finanzielle Förderung niedergelassener Praxen.
Was aber auch in über 40 Jahren gekommen oder gegangen ist… Wir werden die humanitäre Gesinnung und die zahnärztliche Verantwortung unserer Patienten gegenüber weiter leben und pflegen, ihnen verständnisvoll und einfühlsam die menschliche Zuwendung zu zeigen und ihre zahnärztliche Versorgung soweit es in unserer Macht steht vollständig und ebenso qualitätsvoll anzubieten.